„Ohne Rechnung wird’s günstiger“ – dieses Angebot hören viele Auftraggeber. Was nach Ersparnis klingt, kann teuer werden: Bei Schwarzarbeit ist der Vertrag nichtig, und Sie stehen bei Mängeln oder Unfällen ohne Schutz da.
Kurz & knapp: Schwarzarbeit ist nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verboten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Verträge nichtig sind: keine Gewährleistung, keine Rückzahlung bei Mängeln. Zusätzlich drohen Bußgelder und der Verlust des Handwerkerbonus.
Was gilt als Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit liegt nach § 1 SchwarzArbG unter anderem vor, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen werden, ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig betrieben wird oder ein Gewerbe nicht angemeldet ist. Typisch ist die Abrede, den Lohn bar und ohne Rechnung zu zahlen. Nicht erfasst sind in der Regel Gefälligkeiten unter Verwandten, Freunden oder Nachbarn sowie echte Nachbarschaftshilfe, wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
Die Risiken für Auftraggeber
| Risiko |
Was bedeutet das? |
| Keine Gewährleistung |
Der Vertrag ist nichtig (§ 134 BGB). Bei Mängeln haben Sie keine Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz (BGH, Urteil vom 01.08.2013, VII ZR 6/13). |
| Kein Geld zurück |
Auch eine bereits gezahlte Vergütung können Sie bei Mängeln nicht zurückfordern (BGH, Urteil vom 11.06.2015, VII ZR 216/14). |
| Bußgelder |
Auch der Auftraggeber handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. |
| Kein Steuervorteil |
Ohne Rechnung und unbare Zahlung gibt es keinen Handwerkerbonus (§ 35a EStG). |
| Unfall auf der Baustelle |
Verletzt sich der Schwarzarbeiter, können Auftraggeber für Kosten der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden. |
| Versicherungsschäden |
Gebäude- oder Haftpflichtversicherungen können bei Schäden durch nicht fachgerechte Arbeit die Leistung verweigern oder kürzen. |
Auch der Handwerker geht leer aus
Umgekehrt hat auch der Schwarzarbeiter keinen Anspruch auf seinen Lohn – selbst wenn die Arbeit einwandfrei war (BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13). Schwarzarbeit lohnt sich also für keine Seite.
Die legale Alternative rechnet sich oft
Mit Rechnung und Überweisung können Sie 20 % der Arbeitskosten (bis zu 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr) von der Steuer abziehen. Dazu kommen Gewährleistung, Versicherungsschutz und Rechtssicherheit. Über MyMeister vergleichen Sie Angebote mehrerer Betriebe – so finden Sie einen fairen Preis, ganz legal.
Woran erkenne ich einen seriösen Betrieb?
- Vollständiges Impressum bzw. Firmenadresse und Steuernummer auf dem Angebot
- Bei zulassungspflichtigen Handwerken: Eintrag in die Handwerksrolle
- Schriftliches Angebot und ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (bzw. Hinweis auf Kleinunternehmerregelung)
- Keine Forderung nach hoher Barzahlung im Voraus
- Mehr Tipps in unserer Checkliste für Auftraggeber
Häufige Fragen
Mache ich mich als Auftraggeber strafbar?
Auftraggeber handeln bei Schwarzarbeit in der Regel ordnungswidrig und riskieren ein Bußgeld. Je nach Fall können auch steuerliche Folgen hinzukommen.
Ist Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit?
Nicht, wenn sie unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt aus Gefälligkeit erfolgt und nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist.
Habe ich bei Schwarzarbeit Gewährleistung?
Nein. Der BGH hat entschieden, dass bei einer „Ohne-Rechnung-Abrede“ der gesamte Vertrag nichtig ist und keine Mängelansprüche bestehen.
Was mache ich, wenn mir Schwarzarbeit angeboten wird?
Lehnen Sie ab und bestehen Sie auf einem schriftlichen Angebot mit Rechnung. Holen Sie im Zweifel Vergleichsangebote ein.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweilige Einzelfall; bei Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.