Die Heizungsfrage beschäftigt viele Eigentümer: Wärmepumpe, Gas, Pellets oder Fernwärme? Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich 2026 die Regeln geändert. Hier finden Sie einen Überblick – und worauf Sie vor dem Auftrag achten sollten.
Kurz & knapp: Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des bisherigen Heizungsgesetzes. Die starre 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen müssen aber schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Förderung gibt es weiterhin über die KfW – Antrag vor Auftragserteilung!
Was hat sich 2026 geändert?
Der Bundestag hat im Juli 2026 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen; das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29.07.2026 in Kraft. Die wichtigsten Punkte nach derzeitigem Stand:
- Keine 65-%-Pflicht mehr: Neue Heizungen müssen nicht mehr zwingend zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eigentümer haben mehr Technologieoffenheit.
- Bio-Treppe für fossile Heizungen: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bioöl) nutzen – nach derzeitigem Stand ab 2029 mit 10 %, ansteigend bis 100 % im Jahr 2045.
- Entkopplung von der Wärmeplanung: Der Heizungstausch hängt nicht mehr an der kommunalen Wärmeplanung. Die Kommunen erstellen ihre Wärmepläne trotzdem; sie helfen bei der Frage, ob z. B. ein Fernwärmeanschluss kommt.
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Für sehr alte Konstanttemperaturkessel gelten weiterhin Austauschpflichten.
Wichtig: Gesetze und Förderbedingungen ändern sich derzeit häufig. Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung den aktuellen Stand beim Bundeswirtschaftsministerium, bei der KfW oder bei einem Energieberater.
Was kostet ein Heizungstausch?
| Heizungsart |
Richtpreis inkl. Einbau (vor Förderung) |
| Gas-Brennwertheizung |
8.000 – 15.000 € |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe |
20.000 – 40.000 € |
| Erdwärmepumpe (inkl. Bohrung) |
30.000 – 50.000 € |
| Pelletheizung |
25.000 – 40.000 € |
| Fernwärmeanschluss |
5.000 – 15.000 € (stark abhängig vom Versorger) |
Richtwerte für ein Einfamilienhaus; die tatsächlichen Kosten hängen von Gebäude, Heizlast, Heizkörpern und Region ab. Bei einer Wärmepumpe kommen laufende Stromkosten, bei Gas und Öl künftig steigende CO₂-Preise und Kosten für Bio-Anteile hinzu. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Anschaffung, sondern die Gesamtkosten über 15–20 Jahre.
Förderung: So bekommen Sie Zuschüsse
Der Einbau klimafreundlicher Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz) wird weiterhin über die KfW (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gefördert. Die Zuschüsse sind gestaffelt und wurden im Sommer 2026 angepasst. Entscheidend:
- Den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen. In der Regel wird dafür ein Vertrag mit dem Fachbetrieb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) benötigt.
- Nur Fachbetriebe beauftragen und eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.
- Alternativ können Sie Arbeitskosten über den Handwerkerbonus oder die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen geltend machen – eine Doppelförderung derselben Kosten ist nicht möglich.
Checkliste vor dem Heizungstausch
- Energieberatung oder Heizlastberechnung durchführen lassen.
- Wärmeplanung Ihrer Kommune prüfen: Ist ein Wärmenetz geplant?
- Mindestens drei Angebote von Heizungsbauern vergleichen.
- Förderantrag stellen, bevor Sie den Auftrag endgültig vergeben.
- Auf Gewährleistung, Wartungsangebot und Inbetriebnahme mit hydraulischem Abgleich achten.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein, funktionierende Heizungen dürfen in der Regel weiter betrieben und repariert werden. Ausnahmen gelten für bestimmte sehr alte Konstanttemperaturkessel (älter als 30 Jahre).
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja, nach dem neuen Gesetz ist das grundsätzlich wieder möglich. Neue Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen, was die Betriebskosten erhöhen kann.
Wird die Wärmepumpe noch gefördert?
Ja, über die KfW-Heizungsförderung. Höhe und Bedingungen ändern sich jedoch regelmäßig – prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor der Antragstellung.
Wer darf eine Heizung einbauen?
Ein Fachbetrieb des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks. Für die Förderung ist ein Fachbetrieb ohnehin Voraussetzung.
Passende Heizungsbauer finden Sie auf unserer Seite Heizung & Sanitär.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Energie- oder Rechtsberatung.